Stellungnahme zur Novellierung der Ladesäulenverordnung: Start zur flächendeckenden Kartenakzeptanz an deutschen E-Ladesäulen sollte nicht verschoben werden

Zum erfolgreichen Markthochlauf der E-Mobilität braucht es eine einheitliche und flächendeckende Infrastruktur. Ein einfacher und schneller Lade- und Bezahlvorgang – mit einer Akzeptanz von Debit- und Kreditkartenzahlungen über ein Terminal – ist für den nachhaltigen Umstieg der Verbraucher:innen auf das E-Auto maßgeblich.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung vom 2. November 2021 hatte unter anderem vorgesehen, dass neu aufgestellte Ladepunkte ab dem 1. Juli 2023 über die Möglichkeit zum kontaktlosen Bezahlen mit einem gängigen Debit- und Kreditkartensystem ausgestattet werden. Ein aktueller Referentenentwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung vom 7. März 2023 diskutiert nun die Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr. Die Initiative begrüßt die in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung vom 2. November 2021 festgehaltenen Ziele und betont, dass der Referentenentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung hinter den Anspruch der Zweiten Verordnung zurück fällt.

Weiter, begrüßt die Initiative die Veröffentlichung aller bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Ladepunkte im Ladesäulenregister. Zur weiteren Verbraucherfreundlichkeit fordert die Initiative allerdings die Meldepflicht zur technischen Ausstattung um die angebotenen Zahlverfahren zu ergänzen.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier im Downloadbereich.

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URL: /aktuelles/2023/05042023/
Stand: 28.03.2024 17:48:55
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