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Einfacher Zahlen an der Ladesäule – Novellierte Ladensäulenverordnung veröffentlicht

IDZ Auto und Tanksaeule

Das Bezahlen an Ladesäulen soll für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und nutzerfreundlicher werden. Das ist das Ziel der im Mai von der Bundesregierung beschlossenen und im September vom Bundesrat bewilligten Neufassung der Ladesäulenverordnung, welche am 10. November 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Sie regelt das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen und legt fest, dass Ladesäulen, welche ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, verpflichtend ein Kartenlesegerät für gängige Debit- und Kreditkarten besitzen müssen. Die Regelungen sollen das Bezahlen vereinfachen und Nutzungshürden abbauen, damit einem großflächigen Ausbau der Ladeninfrastruktur in Deutschland nichts mehr im Wege steht.

Anlässlich der Veröffentlichung der novellierten Ladesäulenverordnung im Bundesanzeiger äußerte sich auch der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Er erwarte, dass das Laden von Elektrofahrzeugen einfacher werde und bezeichnete die neuen Anforderungen der Bezahlmöglichkeiten der Ladesäulenverordnung als „wichtigen Schritt, damit der Durchbruch der Elektromobilität gelingt“.

Die neue Ladensäulenverordnung tritt bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anbieter haben jedoch bis Mitte 2023 Zeit, die Ladesäulen zu entwickeln und zuzulassen, damit sie den neuen Anforderungen entsprechen.

URL: /aktuelles/2021/10112021/
Stand: 26.04.2024 15:48:25
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