Supermarktkasse statt Geldautomat: CardProcess erhält DK-Freigabe für Cashback-Funktion

Bares erhält man nunmehr nicht nur an Geldautomaten – auch an ausgewählten Einzelhandelskassen können via girocard Scheine und Münzen bezogen werden. Bislang mussten Händler, die von dieser sogenannten Cashback-Funktion profitieren wollten, individuelle Vereinbarungen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) treffen. Dank CardProcess, Payment-Dienstleister der genossenschaftlichen FinanzGruppe, wird der Zugang zur Funktion „Bargeld abheben“ jetzt einfacher  – und auch für kleine Händler lukrativ.

Durch die Freigabe der Deutschen Kreditwirtschaft existieren seit kurzem standardisierte Regelungen für die Cashback-Funktion. Die Vereinbarung zwischen den Banken und Sparkassen und der BaFin ermöglicht es Netzbetreibern, „Bargeld abheben“ anzubieten – sofern eine entsprechende Erlaubnis der Deutschen Kreditwirtschaft vorliegt. CardProcess ist der erste Netzbetreiber, der ebendiese Freigabe nun erhalten hat.

Für Händler bedeutet das: Die Cashback-Funktion kann ab sofort einfach und ohne Aufwand genutzt werden, da die von CardProcess angebotenen Zahlungsterminals bereits mit der aktuellen Software ausgestattet sind und nur noch entsprechend freigeschaltet werden müssen.

Seitens der Deutschen Kreditwirtschaft wurde dafür extra ein eigenes Service-Icon „Bargeld abheben“ entwickelt und kann über www. girocard.eu bei Bedarf heruntergeladen werden.

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier.

URL: /aktuelles/2017/18082017/
Stand: 29.03.2024 09:25:24
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